
Der Piz Bernina GR ist der einzige Viertausender der Ostalpen und der höchste Berg des Kantons.
Spendemöglichkeiten
Spenden an die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden können sowohl bei der Direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern in Abzug gebracht werden.
Die maximale Abzugshöhe ist kantonal unterschiedlich. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt der Stiftung ZEWO.
Dieses Merkblatt ist verfügbar unter www.zewo.ch oder kann bestellt werden bei Stiftung ZEWO, Pfingstweidstrasse 10 , 8005 Zürich, Tel. 044 366 99 55.
Überblick über die verschiedenen Spendemöglichkeiten
Der Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag beläuft sich auf Fr. 50.-- und gibt Ihnen eine Stimme an unserer Jahresversammlung.
Die allgemeine Spende
Sie unterstützen die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden mit einer nicht projektbezogenen Spende. Hier entscheidet der Vorstand, welches Projekt mit Ihrer Spende unterstützt wird.
Die projektbezogene Hilfe
Sie spenden für ein konkretes Vorhaben, welches von einem unserer ehrenamtlich tätigen Experten abgeklärt und von unserem Vorstand als unterstützungswürdig beurteilt worden ist. Eine Auswahl an aktuellen Projekten steht auf Wunsch jederzeit zur Verfügung. Zum Beispiel gilt es, Wasserversorgungen zu sanieren, Kindergärten aufzubauen, Lawinenhänge zu sichern, Wege auszubessern, Gemeindefahrzeuge anzuschaffen und vieles anderes mehr. Der Empfänger wird über die Herkunft und den Betrag der projektbezogenen Spende informiert.
Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Projekten.
Die Patenschaft
Sie engagieren sich zugunsten einer Berggemeinde für die Dauer von mehreren Jahren und begleiten die Gemeinde in ihren Aufgaben mit finanziellen Beiträgen und im persönlichen Kontakt durch sachkundigen Erfahrungsaustausch. Die Patenschaft ist die solidarische Verbindung zwischen Gönner und Empfänger. Eine solche Patenschaft fördert das gegenseitige Verständnis und führt oftmals zu langjährigen Freundschaften zwischen Gönner und Bergbevölkerung.
Die Ereignisspenden
Sie feiern einen runden Geburtstag, eine Hochzeit, ein Jubiläum oder ein anderes frohes Ereignis und möchten die Freude des Anlasses mit der Bergbevölkerung in Form einer Spende teilen. Auf Wunsch steht auch bei diesen Gelegenheiten immer eine Auswahl von dringenden und aktuellen Projekten zur Verfügung.
Die Trauerspende
Bei einem Trauerfall kann auf Wunsch des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden eine Spende ausgerichtet werden.
Erbschaften und Legate
Befassen Sie sich mit dem Gedanken, bei der Verfügung über Ihren Nachlass ein Legat zu eröffnen? Dann denken Sie daran: Ein Legat oder gar eine Erbschaft ist bei der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden in besten Händen. Unsere Bergbevölkerung wird es Ihnen danken. Betreffend Erbschaftssteuern ist es gut zu wissen, dass die Patenschaft in allen Kantonen Steuerbefreiung geniesst.
Hier finden Sie mehr Informationen zu diesem Thema.
Transaktionsgebühren
Je nach Zahlungsmittel fallen unterschiedliche Transaktionsgebühren an. Folgende Gebühren werden uns verrechnet:
TWINT/Mastercard/Visa:
3.5 % des Betrages plus CHF 0.20 pro Transaktion
Einzahlungsschein am Postschalter:
CHF 1.20 für Einzahlungen bis CHF 50.--
CHF 1.60 für Einzahlungen bis CHF 100.--
CHF 2.35 für Einzahlungen bis CHF 1’000.--
CHF 3.95 für Einzahlungen bis CHF 10’000.--
E-Banking: Keine Gebühren